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Versicherungen: Gesetzesänderungen 2015

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Wenn ein neues Jahr beginnt, dann treten auch viele neue Gesetzmäßigkeiten und Regelungen in Kraft, das gilt auch für gesetzliche und private Krankenversicherungen. Wir führen auf, was sich ab 2015 in diesem Bereich ändern wird. Die Neuerungen erstrecken sich von Bietragsbemessungsgrenzen, veränderten Beitragssätzen bis hin zu höheren Abzügen der Rentenbeiträge.
Beitragsbemessungsgrenzen steigen
Besserverdiener müssen ab dem nächsten Jahr etwas mehr zahlen, denn die Beitragsbemessungsgrenzen steigen. Es werden aber nur leicht höhere Abgaben fällig, und das trotz sinkenden Beitragssätzen. Dies gilt sowohl für die gesetzlichen, als auch die privaten Renten- und Arbeitslosenversicherungen. Die Bemesseungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie die Pflichtgrenze, ab der Arbeitnehmer die Möglichkeit bekommen, in die private Krankenversucherung wechseln zu können, steigen ebenfalls an.
Rentenversicherung: Beitragssatz sinkt, Beitrag zur Pflegeversicherung steigt
Die Rentenkassen sind gut gefüllt und deswegen sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 18,9 Prozent auf 18,7 Prozent. Allerdings steigt der allgemeine Satz zur Pflegeversicherung von 2,05 Prozent auf 2,35 Prozent. Für Kassenpatienten ist es dazu wichtig zu wissen, dass verschiedene Kassen individuelle Zusatzbeiträge erheben können. Denn vom 1. Januar 2015 an gilt nur noch der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent. Wer diese Zusatzbeiträge nicht zahlen möchte, kann sich eine Kasse suchen, die diese Beiträge nicht erhebt und gegebenenfalls wechseln.